AGB

Allgemeine Vertragsbedingungen

  1. Mit der Bestätigung Ihrer schriftlichen Anmeldung durch SEEPFERDCHENRANCH kommt ein Vertrag zwischen SEEPFERDCHENRANCH und dem/n Anmelder/n über die Durchführung eines Schwimmkurses zu Stande.
  2. Die Kursgebühr für das Baby- und Kinderschwimmen setzt sich aus der Anzahl der Kursstunden und dem jeweiligen Stundensatz zusammen. Sie ist bis zum Beginn des Schwimmkurses auf ein angegebenes Konto der Schwimmschule zu überweisen. Solange die Kursgebühr nicht gezahlt ist, bestehen kein Anspruch und keine Möglichkeit auf die Teilnahme an den Schwimmstunden.
  3. Bis zu einer schriftlichen Bestätigung durch SEEPFERDCHENRANCH sowie bis spätestens 14 Kalendertage vor Beginn des Kurses kann der Anmelder ohne Begründung kostenfrei von dem geschlossenen Vertrag zurücktreten. Danach ist der Anmelder zur vollständigen Entrichtung der Kursgebühr verpflichtet, auch wenn er die Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Im Einzelfall kann mit uns eine Aufhebung des Vertrages gegen Zahlung einer Abstandssumme vereinbart werden.
  4. Versäumt ein Teilnehmer eine Unterrichtseinheit, kann diese bei rechtzeitiger Absage (mind. 5 Kalendertage vorher) nach Absprache mit SEEPFERDCHENRANCH nachgeholt werden.
  5. Kann die (weitere) Teilnahme an einem Schwimmkurs aus wichtigen Gründen (insbesondere ärztlich nachgewiesenen gesundheitlichen Gründen) vorübergehend nicht stattfinden, so wird dem Teilnehmer die Möglichkeit gegeben, binnen eines Jahres den (anteiligen) Kurs in einer anderen Gruppe nachzuholen. Ein Anspruch auf Erstattung des Beitrags besteht nicht.
  6. Soweit seitens SEEPFERDCHENRANCH Stunden ausfallen und dies nicht von uns zu vertreten ist – beispielsweise durch technisch bedingte Schließung des Bades – werden die Schwimmstunden zu einem späteren von uns rechtzeitig bekannt zu gebenden Zeitpunkt nachgeholt. Ein Anspruch auf Erstattung einer anteiligen Kursgebühr für eine ausgefallene Unterrichtseinheit besteht nicht.
  7. Die angemeldeten Kinder sind während der Schwimmstunde versichert. Im Bereich des Babyschwimmens gilt dies auch für die Eltern.
  8. SEEPFERDCHENRANCH, deren gesetzlicher Vertreter, und die Erfüllungsgehilfen haften gegenüber den Teilnehmern ausschließlich während der Schwimmstunde – und auch nur für eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung. Im Übrigen wird eine etwaige Haftung ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Alle Unfälle oder Verletzungen sind SEEPFERDCHENRANCH unverzüglich anzuzeigen. Verspätete Anzeigen führen zum Ausschluss des Versicherungsschutzes. SEEPFERDCHENRANCH haftet nicht für mitgebrachte Sachen der Schwimmschüler und deren Begleitpersonen. Die Schwimmschüler und die Begleitpersonen haben insofern selbst auf ihre mitgebrachten Sachen zu achten.
  9. Der Teilnehmer versichert durch sein Erscheinen und die Teilnahme an der jeweiligen Unterrichtseinheit, dass keine schwerwiegenden Krankheiten (z.B. Organschäden, ansteckende Infektionen, etc.) bestehen und eine Teilnahme weder die eigene Person noch andere Kursteilnehmer gefährdet. Eine Teilnahme an Schwimmstunden mit akuten Infektionskrankheiten ist ausdrücklich untersagt.
  10. Es besteht grundsätzlich kein Anspruch auf einen bestimmten Kursleiter. Bei entsprechender betrieblicher Notwendigkeit steht es SEEPFERDCHENRANCH frei, unangekündigt andere Kursleiter einzusetzen.
  11. Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen vertraglichen Vereinbarungen nicht. In einem solchen Fall gilt die unwirksame Bestimmung durch eine solche wirksame Bestimmung als ersetzt, die dem von den Parteien mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. Entsprechendes gilt, sofern der Vertrag Lücken aufweisen sollte.

Stand Januar 2016